Das Fachgebiet des Verbandes umfasst das Konditorenhandwerk.
Die Landesinnungsverbände des Konditorenhandwerks sind die Mitglieder des Deutschen Konditorenbundes. Die Organe des Deutschen Konditorenbundes sind:
- Die Mitgliederversammlung
-
Der Vorstand
- Die Ausschüsse.
Die Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes wird aus den Delegierten der angeschlossenen Mitgliedsverbände gebildet. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Der Vorstand des Deutschen Konditorenbundes besteht aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und fünf Vertretern der angeschlossenen Landesinnungsverbände.
Die Mitgliedschaft im Vorstand und in den Ausschüssen ist ein Ehrenamt.
Der Bundesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts.
Der Deutsche Konditorenbund hat seinen Sitz in Mönchengladbach.