DRINGENDER HINWEIS FINANZIERUNGSHILFEN
Bitte informieren Sie sich über die Finanzierungsangebote der Bundesländer direkt in Ihrem Bundesland: z.B. Internetseiten der Landesministerien, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Konditoreninnung, Landesverband ....
Auf der DKB-Sonderseite informieren wir ausschließlich über Bundesmittel.
Kurzzusammenfassung für Hilfen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise
Diese Liste weist die verschiedenen Möglichkeiten maßnahmenbezogen aus und ist mit entsprechenden Verlinkungen auf die Webseite versehen, auf der Sie dann die ausführlichen Informationen nachlesen können.
→ Hilfen zur Liquiditätssicherung (Stand: 11.06.2020).
Schutzschild zur Unterstützung der Betriebe
Das Bundesministerium der Finanzen und der ZDH informieren über das am 13. März 2020 von der Bundesregierung verkündete Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus:
→ Das Bundesministerium der Finanzen: Milliarden Hilfsprogramm und Schutzschild.
→ Das Bundesministerium Für Wirtschaft und Energie: Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken.
→ ZDH - Maßnahmepakete der Bundesregierung.
01.04.2020
Anträge Zuschüsse: Nummer der Wirtschaftszweigklassifikation
In einigen Bundesländern wird in den Anträgen nach der Wirtschaftszweigklassifikationsnummer gefragt:
04.06.2020
Das Konjunkturpaket vom 03.06.2020
Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, will die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Der Koalitionsausschuss hat sich dafür am 03. Juni auf Eckpunkte verständigt.
(Bei vielen Punkten wird der Gesetzgeber noch weitere Details festlegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.)
Das sind die wichtigsten Punkte aus dem Eckpunktepapier:
Mehrwertsteuersatz wird gesenkt
Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
Programm für Überbrückungshilfen
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Auszubildende
Sozialgarantie 2021
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden.
EEG-Umlage
Ab 2021 wird ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird.
Steuerliche Verlustrücktrag
Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
Degressive Abschreibung
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Körperschaftssteuerrecht
Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
Mobilität
Notfall-Kinderzuschlag für Eltern mit kurzfristig geringerem Einkommen
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Regelungen für den Kinderzuschlag (KiZ) angepasst:
Nähere Informationen zu dem Notfallkinderzuschlag sowie Anregungen, wie Arbeitgeber im Betrieb über den Notfall-KiZ informieren können, finden Sie auf der → Webseite des Bundesfamilienministeriums.
Erleichterungen beim Elterngeld wegen der Corona-Pandemie vom 1. März bis 31. Dezember 2020
Sozialschutzpaket II in Kraft getreten
Änderungen in Pflegezeit- und Familiengesetz und SGB XI
20.05.2020
Regelstundungsverfahren von Sozialversicherungsbeiträgen ab Juni 2020
Sollten Arbeitgeber ab Juni 2020 nicht in der Lage sein, sowohl die bislang gestundeten als auch die laufenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, können weitere erleichterte Stundungen beantragt werden.
Bis 30. September 2020 soll im Hinblick auf die besondere Corona-Situation regelmäßig davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Härte vorliegt, die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehender Natur sind und die Realisierung des Beitragsanspruchs nicht gefährdet ist. Somit seien die grundsätzlichen Voraussetzungen der Stundung von Beiträgen in aller Regel erfüllt.
Erleichterungen (z.B.):
Vorgehensweise Der Betrieb sollte Stundungszeitraum und -modallitäten rechtzeitig und persönlich mit der zuständigen Krankenkasse besprechen.
19.03.2020
Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden Maßnahmen abgestimmt, mit dem Betriebe mit konkreten steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden:
Hinweis Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater
07.04.2020
Beratungsförderung für von der "Corona-Krise" betroffene Betriebe
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.
Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Ein Unternehmensberater/in kann Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.
Wer wird wie gefördert?
Wie läuft die Förderung in der Praxis ab?
* → Bekanntmachung der Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
→ ZDH-Merkblatt Beratungsförderung für von der "Corona-Krise" betroffene Unternehmen (Stand 03.04.2020).
→ ZDH-Hilfestellung zur Antragstellung.
Mehrarbeit wegen Corona: 450-Euro-Grenze darf im Minijob überschritten werden
Arbeitgeber beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun sogar ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.
Weitere Infos erhalten Sie in der Minijob-Zentrale → Minijob-Zentrale / Blog rund um Minjobs!.
Empfehlung Bitte vor der Stundenaufstockung mit dem Steuerberater besprechen.
20.04.2020
Rentenversicherung hilft Selbständigen in der Corona-Krise
Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen.
Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.
Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt. → Deutsche Rentenversicherung.
07.04.2020
Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Zahlung der Ausgleichsabgabe bis zum 30. Juni 2020 möglich
Die Bundesagentur für Arbeit und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren:
Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden.
Was ist mit Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Energie- und Stromsteuer, Kfz-Steuer?
Allgemeines Auf die Erhebung von Stundungszinsen soll in der Regel verzichtet werden. Im konkreten Einzelfall wird dann teilweise oder ganz auf Stundungszinsen verzichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Corona-Pandemie ursächlich für die fehlende Liquidität ist.
Wer hilft weiter? Der Steuerberater.
02.04.2020
Zahlungsaufschub insbesondere für laufende Verträge über Energie, Wasser und Kommunikation
Gilt nur für kleine Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro.
Wenn kleine Unternehmen etwa die Energie- oder Wasserrechnung oder die Telefonrechnungen wegen der Corona-Krise nicht mehr bezahlen können, dürfen die jeweiligen Vertragspartner nicht gleich durch Inkassounternehmen oder gerichtlich gegen sie vorgehen und Verzugszinsen geltend machen oder den Vertrag wegen Verzug kündigen. Dies gilt bis zum 30. Juni 2020.
Kleine Unternehmen erhalten einen Zahlungsaufschub. Das bedeutet, dass sie trotz Nichtzahlung nicht in Verzug kommen.
Nach dem 30. Juni 2020 müssen kleine Unternehmen die Rückstände bezahlen. Es fallen aber keine Verzugszinsen oder Rechtsverfolgungskosten etwa für Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen an. Und die Verträge bleiben bestehen.
Empfehlung Wenn Sie als kleines Unternehmen nicht mehr zahlen können, dann teilen Sie das bitte Ihrem Vertragspartner kurz mit. Das stärkt das vertrauensvolle Miteinander, auch für die Zeit nach Corona.
Fragen und Antworten zum Zahlungsaufschub gibt es hier: → Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
21.03.2020
GEMA lässt Beiträge ruhen
Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.: → ZDH - GEMA Kundenunterstützung.
Checken Sie ggf. Ihr Konto, das die Beiträge ab 16.03.2020 nicht abgebucht wurden.
17.03.2020
Berufsgenossenschaft bieten zinslose Stundung von Beiträgen an
Die BGN bietet betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung an. Zudem wird die BGN, sofern ein Betrieb mit Beiträgen im Rückstand ist, die Vollstreckung der Forderungen aussetzen.
Was kann gestundet werden?
Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen. Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde.
Was muss der Unternehmer tun?
Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden (Angabe der Betriebsnummer hilft der BGN bei der richtigen Zuordnung):
14.04.2020
Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei
Im Zeitraum vom 01. März bis zum 31. Dezember 2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei gewähren:
Das geht nicht:
Wer hilft weiter? Der Steuerberater.
31.03.2020
Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall
Was ist das Ziel? Die Abmilderung von Verdienstausfällen (siehe unten), die erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum 12. Lebensjahr oder mit Behinderung erleiden, wenn sie ihre Kinder aufgrund der Schließung selbst betreuen müssen und daher ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können. Hinweis Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen die Einrichtung wegen der Schulferien ohnehin geschlossen wäre, und ist befristet bis Ende des Jahres 2020.
Voraussetzung Die Betroffenen können keine anderweitige zumutbare Betreuung (z. B. durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen) realisieren. Risikogruppen wie z. B. die Großeltern des Kindes müssen dazu nicht herangezogen werden. HINWEIS Betroffene Eltern sollten mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und nicht einfach der Arbeit fernbleiben.
Ein Verdienstausfall besteht nicht, wenn es andere Möglichkeiten gibt, der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben, wie etwa der Abbau von Zeitguthaben. Auch gehen Ansprüche auf Kurzarbeitergeld dem Entschädigungsanspruch grundsätzlich vor.
Die Entschädigung in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens wird für bis zu sechs Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Wer hilft weiter? Der Steuerberater bei Fragen rund um die Möglichkeiten und Grenzen der Auszahlung durch den Arbeitgeber.
23.03.2020
Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
Wo gibt es praktische Unterstützung:
06.04.2020
KfW-Schnellkredit für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
WANN? Der KfW-Schnellkredit kann erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Wo gibt es Unterstützung? Bei Ihrer Hausbank
Der KfW-Schnellkredit 2020 steht allen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten offen:
→ KfW-Schnellkredit für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Niedrige Zinskonditionen beim KfW-Unternehmerkredit
Auch wenn in den nächsten Tagen der "KfW-Schnellkredit" beantragt werden kann, bleibt der KfW-Unternehmerkredit für kleine und mittlere Unternehmen bestehen.
Konditionen Die bonitätsabhängigen Zinsen zwischen 1,0 - 1,46 % liegen unter dem KfW-Schnellkredit, dagegen steht eine nur 90%-ige Haftungsfreistellung und Besicherung des Kredits (Bereitstellungs- und Vorfälligkeitsgebühren sind beim "Schnellkredit" noch nicht bekannt).
Empfehlung Lassen Sie sich für Ihren Liquiditätsbedarf ein Angebot für beide Kredite erstellen. Dann können Sie sich - eventuell zusammen mit dem Steuerberater - für eine passende Variante entscheiden.
Landeskreditprogramme können günstigere Konditionen gewähren
Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen genehmigt. Die Regelung ermöglicht es jetzt, dass auch Landesförderinstitute Kreditprogramme mit den gleichen günstigen Konditionen gewähren können, wie sie im Rahmen des KfW-Sonderprogramms bereits für die Förderbank KfW gelten.
Empfehlung Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Finanzierungsangebote der Bundesländer direkt in Ihrem Bundesland: z.B. Internetseiten der Landesministerien, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Konditoreninnung, Landesverband, Hausbank ....
19.03.2020
Welche Unterlagen die Hausbank für die Beantragung der Fördermittel erwartet
(Vorläufige) Auflistung mit den Unterlagen/Informationen, die die Hausbanken für eine schnelle Beantragung der Finanzierung (voraussichtlich) benötigen:
30.04.2020
SIGNAL IDUNA Gruppe informiert
Die SIGNAL IDUNA Gruppe stellt in dieser besonderen Zeit seinen Partnern und Kunden vielfältige Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Heute werden drei neue Lösungen vorgestellt:
Liquidität sichern mit COMPEON
Über Gemeinschaftsinitiative Wir sind Konditor erreichen Sie nun COMPEON – Deutschlands führende Online-Plattform für Unternehmensfinanzierung.
COMPEON ist digitaler Partner der KfW und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Finanzierung und Versicherung aus einer Hand zu erhalten. Die regionale Zielgruppenagentur der SIGNAL IDUNA wird Ihr Lösungsanbieter und Ansprechpartner Nummer 1. Probieren Sie es aus und profitieren Sie von der digitalen Finanzierungsanfrage und einem Netzwerk aus über 250 Banken, Förderbanken und Spezialanbietern.
Auf der gemeinsamen Seite von COMPEON und SIGNAL IDUNA kann eine Finanzierungs-Anfrage zu Fördermittelkrediten gestellt werden: schnell, unbürokratisch und voll digital.
Weitere Informationen finden sie hier → www.wir-sind-konditor.de.
14.04.2020
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen, gelten Vereinfachungsregelungen für bestimmte Bereiche (z.B.):
Wer hilft weiter? Der Steuerberater.
→ BMF Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene.
30.03.2020
Förderdatenbank
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Datenbank die finanziellen Unterstützungen von Bund, Land und EU aufgelistet.
Diese Fördermaßnahmen stehen zwar nicht im direkten Zusammenhang mit der Coronakrise, aber vielleicht ist für den einen oder anderen Betrieb - auch mit Blick auf die Zukunft - etwas dabei.
Land oder Stadt eingeben: → Förderdatenbank Bund, Länder und EU.