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| Meisterausbildung | |
| Nach dem Abschluss der Ausbildung zum Konditor/in gibt es viele Möglichkeiten, beruflich weiterzukommen. Mit der Ausbildung zur Konditormeisterin oder zum Konditormeister steigen die Aussichten auf eine leitende Position. Auch wer sich selbständig machen möchte, braucht die Meisterprüfung, die ebenfalls zur Ausbildung berechtigt. Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die nach den Vorschriften der §§ 45 ff bzw. §§ 51a ff der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Verordnungen abgenommen wird. Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt in eigens dazu eingerichteten Meistervorbereitungslehrgängen, die bsplsw. von den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern und den >> Fachschulen im Konditorenhandwerk angeboten werden.
>> Zulassung zur Meisterprüfung >> Befreiung von Prüfungsteilen
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| Meisterbafög | |
| Nach dem Bundestag am 12.02.2009 hat am 06.03.2009 auch der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) zugestimmt und damit den Weg für deutliche Verbesserungen des AFBG freigemacht. Damit können die Neureglungen zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung im Konditorenhandwerk, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Eine Altergrenze besteht nicht. Das Handwerk hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und konnte wesentliche Verbesserungen zugunsten von Fortbildungsteilnehmern erreichen. Im Einzelnen gehören hierzu die folgenden Änderungen:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMbF) hat auf einer eigenen Internetseite alle Informationen rund um das Thema "MeisterBAföG" zusammengestellt:
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