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Wenn Sie sich gerne vorab informieren möchten, dann können Sie hier das PDF "Ausbildung zum Konditor/in" und "Ausbildung zur Fachverkäufer/in" herunter laden und "offline" lesen.

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zulassung zur meisterprüfung

Damit eine Meisterprüfung abgelegt werden kann, muss der Bewerber vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zugelassen werden.

Ohne Nachweis einer Berufstätigkeit im Konditorenhandwerk (also sofort) wird zugelassen:

  • Wer einen Gesellenabschluss im Konditorenhandwerk oder in einem damit verwandten Handwerk oder
  • eine entsprechende Abschlussprüfung oder
  • eine Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk abgelegt hat.

Eine mehrjährige Berufstätigkeit (max. 3 Jahre) im Konditorenhandwerk ist zur Zulassung erforderlich, wenn:

  • bereits in einem anderen Handwerk eine Gesellenprüfung abgelegt wurde.

 

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