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| zulassung zur meisterprüfung | |
| Damit eine Meisterprüfung abgelegt werden kann, muss der Bewerber vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zugelassen werden. Ohne Nachweis einer Berufstätigkeit im Konditorenhandwerk (also sofort) wird zugelassen:
Eine mehrjährige Berufstätigkeit (max. 3 Jahre) im Konditorenhandwerk ist zur Zulassung erforderlich, wenn:
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