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| inhalte der Meisterprüfung | |
| Die Meisterprüfung ist – ebenso wie die Vorbereitungslehrgänge – in vier selbstständige Teile gegliedert: Teil I: Fachpraktische Prüfung Sie besteht in der Regel aus der Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsproben bzw. der Durchführung eines Meisterprüfungsprojektes und/oder der Lösung einer Situationsaufgabe. Die Aufgaben bzw. Arbeiten sollen einem konkreten Kundenauftrag entsprechen. Je nach Prüfungsverordnung ist auch ein Fachgespräch vorgesehen. Teil II: Fachtheoretische Prüfung Hier werden neben technologischen, ablauftechnischen, verfahrenstechnischen, werkstofftechnischen und mathematischen Kenntnissen auch Kenntnisse in Fachkalkulationen, Abrechnung, Betriebsführung und –organisation und Auftragsabwicklung geprüft. Teil III: Allgemeintheoretische Prüfung - betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse Der Prüfling muss seine Kenntnisse in Rechnungswesen und Controlling, wirtschaftlichem Handeln im Betrieb und sein Wissen in rechtlichen und steuerlichen Grundlagen unter Beweis stellen. Teil IV: Allgemeintheoretische Prüfung - berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse Hierzu gehören allgemeine Grundlagen der Personalführung und der Arbeitspädagogik, insbesondere Planung einer Ausbildung, Einstellen von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung der Lernprozesse sowie die Ausbildung in der Gruppe und der Abschluss einer Ausbildung.
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