Ob und inwieweit für Ihren Betrieb Versicherungsschutz bei (drohenden) Betriebsschließungen besteht, sollte bereits vorab abgeklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Versicherer.
Besteht Versicherungsschutz, wenn die Behörde den Betrieb wegen des Coronavirus schließt?
Sofern eine Betriebsschließungsversicherung besteht, erhalten betroffene Betriebe Leistungen von der Versicherung, wenn die Behörde anordnet, dass der Betrieb geschlossen werden muss.
Es gibt auch Versicherungsunternehmen, bei denen im Rahmen einer Sachversicherung eine zusätzliche Infektionsschutzklausel mit abgeschlossen werden muss, um in diesen Fällen Versicherungsschutz zu haben.
Welche Leistungen umfasst die Betriebsschließungsversicherung?
Der Umfang der Leistungen ist abhängig von der Versicherung. Bei Bestehen einer Betriebsschließungsversicherung wird in der Regel Ersatz geleistet, wenn z.B. ein Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter angeordnet wird. Dann zahlt die Versicherung zeitlich befristet die Bruttolohnkosten. Es kann auch die schriftliche Empfehlung der Behörde genügen, dass eine Entschädigung für die Kosten einer Desinfektion des Betriebes gezahlt werden oder auch finanzieller Ersatz, wenn Lebensmittel vernichtet werden müssen.
09.04.2020
Überprüfung der Betriebsschließungsversicherung
Das sind momentan die Probleme:
Wir helfen Ihnen gerne weiter – Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwaltskanzlei
Das so genannte Versicherungsvertragsrecht ist eine sehr spezialisierte rechtliche Materie, für die es nicht ohne Grund Fachanwälte gibt.
Aus diesem Grund hat der Deutsche Konditorenbund mit der auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB* eine Vereinbarung mit folgenden Leistungen getroffen:
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Wenn Sie die kostenlose Erstberatung der Kanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB annehmen möchten, MAILEN Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen an corona@pwp.berlin.
*Dr. Knut Pilz Rechtsanwalt - Fachanwalt für Versicherungsrecht Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB Uhlandstr. 156 - Berlin.
Der DKB hält dieses Angebot der kostenlosen Erstberatung für den einen oder anderen Mitgliedsbetrieb hilfreich in dieser schwierigen Situation. Und mit dem Fahrplan und der Übersicht über etwaig anfallende Kosten ist der Betrieb darüber informiert, was ihn erwartet. Eine aus unserer Sicht annehmbare Hilfestellung.
09.04.2020
Bei Betriebsschließungsversicherung: Entschädigungsansprüche geltend machen
1. Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, gelten bestimmte Fristen, an denen ein Schaden angezeigt werden sollte.
Empfehlung
Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Versicherungsberater/-makler und weisen auf einen wirtschaftlichen Schaden hin (z.B.):
Alternativ können Sie auch mit einem formlosen Schreiben der Versicherung den wirtschaftlichen Schaden anzeigen.
2. Im Rahmen einer Schadenabwicklung könnte die Versicherung anführen, dass das Bundesland den Schaden zu übernehmen hat. Um der Versicherung bereits im Vorfeld "den Wind aus den Segeln zu nehmen", könnte vorsorglich ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Bundesland gestellt werden: Würde der Anspruch abgelehnt (das wird bei den Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen der Bundesländer i.d.R. der Fall sein), wäre der Anspruch gegenüber der Versicherung "richtig".
Empfehlung
Da es sich hier um eine einzelfallbezogene und rechtlich schwierige Materie handelt, hilft u.E. hier nur eine individuelle juristische Beratung weiter (z.B.):